Datenschutzerklärung
Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DS-GVO
Angaben zum Verantwortlichen
Kreisschützenverband Merseburg / Querfurt e.V.
Florian Geyer Str. 17
06217 Merseburg
03461 / 50 04 48
kloseklausdieter@t-online.de
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Datenschutzordnung des Kreisschützenverband Merseburg / Querfurt e.V.
Präambel
Der Kreisschützenverband Merseburg / Querfurt e.V. (nachfolgend: Verband) verarbeitet regelmäßig personenbezogene Daten.
Daher unterliegt der Verband den Regelungen zum Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Vor diesem Hintergrund gibt sich der Verband als Verantwortlicher nachfolgende Datenschutzordnung.1) Grundlagen der Datenverarbeitung
Der Verband verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere von Mitgliedern, Beschäftigten und anderen Personen zur Erfüllung seiner satzungsmäßigen Zwecke und Aufgaben sowohl über EDV‐Anlagen also auch in analoger Form.
Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Daten:‐ Name und Vorname‐ Geschlecht‐ Anschrift‐ Sonstige Kontaktdaten (u.a. Telefonnummer und E‐Mailadresse)‐ Bankverbindung für Erstattungen von Leistungen (u.a. Erstattung vonAufwandsentschädigungen und Reisekosten)‐ Geburtsdatum und ‐ort ‐ Staatsangehörigkeit‐ ‐ ‐ Datum des Vereins‐ sowie VerbandsbeitrittsLizenz/‐enEhrungen‐ Funktionen‐ Daten von waffenrechtlicher RelevanzSoweit die Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen von vertraglichen Verhältnissen (z.B. Versicherungen/Dachverband) erforderlich ist, übermittelt der Verband diese an den jeweiligen Vertragspartner.
Den im Einzelfall notwendigen Abschluss eines Verarbeitungsvertrages gewährleistet der Verband.Die Weiterleitung personenbezogener Daten erfolgt im Übrigen vorbehaltlich des Punktes 2) dieser Ordnung ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage an öffentliche Stellen, soweit dort für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigt.2) ÖffentlichkeitsarbeitDer Verband veröffentlicht personenbezogene Daten in der Verbandszeitung „Mitteldeutscher Schütze“, auf seinem Internetauftritt sowie in sozialen Medien (z.B. Twitter) und gibt diese an die Presse weiter.
Zur Außenpräsentation der Organisationsstrukturen des Verbandes werdenpersonenbezogene Daten auf der Internetseite des Verbandes veröffentlicht.
Die Veröffentlichung von Bildmaterialien erfolgt ausschließlich auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen.3) ZuständigkeitenVerantwortlich für die Einhaltung des Datenschutzes ist das Präsidium nach § 26 BGB.
Die Ausübung und hier insbesondere die Erstellung und Umsetzung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO obliegt der Geschäftsstelle, bestehend aus der Geschäftsführung, der Mitgliederverwaltung/Buchhaltung, dem Verantwortlichen für Bedürfnisanträge und Verkauf sowie dem Sportkoordinator.
Die Geschäftsstelle ist zudem für die Erfüllung von Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie für die Bearbeitung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.4) Rechte der BetroffenenDie Betroffenen sind berechtigt, Auskunft über ihre durch den Verband verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen und bei Unrichtigkeit der Daten oder Unzulässigkeit der Verarbeitung deren Berichtigung bzw. Löschung zu fordern.5) E‐Mail‐VerkehrFür die Kommunikation per E‐Mail richtet der Verband einen verbandseigenen E‐Mail‐ Account ein, der im Rahmen der Verbandsarbeit ausschließlich zu nutzen ist.Soweit E‐Mails gleichzeitig an mehrere Empfänger versendet werden, sind die Empfänger‐Adressen grundsätzlich als „bcc“ zu versenden.6) Vertraulichkeit / SanktionenAlle Personen im Verband, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, werden zur Vertraulichkeit im Hinblick auf sämtliche Verarbeitungstätigkeiten verpflichtet.Die Verarbeitung darf nur innerhalb der jeweils übertragenen Befugnisse erfolgen. Jegliche Verstöße hiergegen werden nach den Vorgaben der jeweils gültigen Satzung des Verbandes geahndet.7) DatenschutzbeauftragterRegelmäßig werden im Verband weniger als 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt. Gleichwohl benennt der Verband unter den Maßgaben der DSGVO und des BDSG einen geeigneten Datenschutzbeauftragten. Die Auswahl und Benennung obliegt dem Präsidium nach § 26 BGB.Der Datenschutzbeauftragte hat insbesondere die Aufgaben, den Verband zu Belangen des Datenschutzes zu beraten und das Management bei Datenschutzverstößen bzw. Beschwerden zu führen.8) Sprachliche GleichstellungAllein aus Gründen der Lesbarkeit wird in dieser Ordnung darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer, Frauen sowie allen weiteren geschlechtsspezifischen Formen in gleicher Weise.9)